Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen.
mehrEin Taschenrechner unterfällt der Regelung des § 23 Abs. 1a StVO, weil es sich um ein elektronisches Gerät im Sinne der Vorschrift handelt, das der Information dient. Am Steuer darf ein Taschenrechner daher nicht benutzt werden
mehrEin Vermieter hat keinen Anspruch auf das persönliche Kennenlernen eines potenziellen Untermieters. Es genügt, wenn der Mieter den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die berufliche oder sonstige Tätigkeit des Untermieters mitteilt.
mehrDie bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.
mehrEin Darlehenserlass im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtstreits bezüglich einer sog. drückervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung wirkt sich nur unter bestimmten Voraussetzungen steuererhöhend aus.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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